Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Evangelischen Familienbildung Aachen, Haus für Familien (im Folgenden: (HfF). Der Träger der Weiterbildung ist das Evangelische Erwachsenenbildungswerk Nordrhein e.V. (Goethestraße 75, 40237 Düsseldorf), Träger der Einrichtung die Evangelische Kirchengemeinde Aachen, Frère-Roger-Str. 4-8, vertreten durch den Vorsitzenden des Gesamtpresbyteriums, Herrn Pfarrer Drack.   Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen) bedürfen, soweit es sich aus diesen AGB oder aus dem der Verbraucher*in zustehenden Widerrufsrecht in der Textform (Telefax, E-Mail, Login-Homepage). Anmeldungen können in Ausnahmefällen fernmündlich erfolgen. Grundsätzlich sind alle interessierten Menschen ab Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt, an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Alle Kinder sind uns herzlich willkommen.(4)    Eine Beratung erhalten Sie persönlich oder telefonisch bei den Mitarbeitenden oder bei der Person, die im Veranstaltungsprogramm genannt ist. Die aktuellen Beratungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Website (www.hausfuerfamilien-aachen.de) Wir stehen nach Absprache zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Wenn eine Veranstaltung nicht zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen ist, dann wenden Sie sich persönlich oder schriftlich an die Leitung der Einrichtung. Ihre Beschwerde können Sie auch schriftlich oder mündlich gegenüber der Kursleitung formulieren. Die Kursleitung wird diese Beschwerde dann an die Leitung weiterleiten. Wir bestätigen Ihnen den Eingang der Beschwerde und werden nach einer Lösung für das benannte Problem suchen. Sie können die Unzufriedenheit auch anonym auf den Bewertungsbogen eintragen, auch dann gehen wir der Beschwerde nach. Den Bewertungsbogen erhalten Sie am Kursbeginn von der Kursleitung.
 
§ 2 Vertragsschluss  

Die Ankündigung von Veranstaltungen stellt kein Vertragsangebot dar. (2)    Der/die Anmelder*in ist an die Anmeldung 14 Tage lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt durch eine Annahmeerklärung in der Regel per Mail durch das HfF zustande.(3)    Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese Regelung nicht berührt.
 
§ 3 Vertragspartner*in und Teilnehmer*in 

Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen dem HfF als Veranstalter und der Anmelder*in (Vertragspartner*in) begründet. (2)    Der/Die Anmelder*in kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer*in) begründen. Diese ist dem HfF namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmenden bedarf der Zustimmung des HfF. Dieses darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Das HfF darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen (z.B. bei Fortbildungen).
 
§ 4 Kostenbeitrag  

Der Kostenbeitrag wird mit Programmveröffentlichung durch das HfF festgesetzt. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des Beitrages in entsprechender Höhe.(2)    Die nachfolgend aufgeführten Personengruppen und ihre Familienmitglieder können eine Ermäßigung der Kursgebühren erhalten:

  • Familien aus vulnerablem Lebensumfeld
  • Familien, die staatliche Unterstützung erhalten
  • Ein-Eltern-Familien und Familien mit drei und mehr Kindern;
  • Menschen mit Fluchtbiographien
  • Familien, in denen ein Familienmitglied von Behinderung oder schwerer Krankheit betroffen ist

Um die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen zu können, muss  eine Erklärung unterschrieben werden. Diese Erklärung finden Sie hier, bitte Richtlinienantrag einfügen. Sie können auch einen Termin in der Einrichtung vereinbaren. Scheuen Sie sich bitte nicht, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen.Bei einer Weitergabe an Dritte entfällt die Ermäßigung.
Die Kostenbeiträge sind mit Kursbeginn fällig. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung geht Ihnen zu.

Bitte überweisen Sie den Kurs-Betrag auf das folgende Konto:
Verwaltungsamt des Kirchenkreises Aachen
Iban: DE42 3905 0000 0000 0002 16
HHST.52300070 und Kursnummer (unbedingt anzugeben)
Sparkasse Aachen
BIG AACSDE 33


§ 5 Durchführung der Kurse

Die Mindestzahl der Teilnehmer*innen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 8 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, findet der Kurs im Einzelfall nicht statt, ohne dass es eines Rücktritts oder einer Kündigung bedarf. Sinkt die Zahl der anwesenden Teilnehmerinnen während des Kurses auf weniger als 8 Personen, kann der betreffende Kurs vorzeitig beendet werden. Hierüber entscheidet das HfF. In diesem Fall gilt § 7 Abs. 2.

Für Kurse, mit denen besondere Teilnehmergruppen erreicht bzw. besondere Bildungsziele (in der Regel nur bei Fortbildungen) angesprochen werden sollen, kann das HfF Sonderregelungen genehmigen.
 
§ 6 Organisatorische Ausgestaltung  

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde. Das HfF kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung in angemessenem Rahmen ändern. Die örtliche Veränderung bewegt sich dabei im Umkreis von 15 Kilometern. Bei Veränderung der Kurszeiten sind die Art der Veranstaltung sowie ihre Zielgruppe zu berücksichtigen.
Muss eine Veranstaltungseinheit aus von dem HfF nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, gilt § 7 Abs. 2 Satz 2 und 3. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht. Wenn ein Kurs nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat vorsieht, erhalten Sie dies nach erfolgreichem Abschluss direkt durch die Kursleitung ausgehändigt oder zeitnah per Post zugesandt.

§ 7 Rücktritt und Kündigung  

Das HfF kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die das HfF nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Kursleitung) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Im Fall der teilweisen Leistungserbringung wird der Kostenbeitrag nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das HfF wird die Vertragspartner*in und ggf. die Teilnehmer*in über die Umstände, die sie nach Maßgabe des vorgenannten Absatzes zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 12 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 18 Werktagen erstatten.(3)    Die Teilnehmer*in kann ihre Abmeldung bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung unentgeltlich stornieren. Bei Abmeldungen innerhalb von 13 Tagen vor Beginn der Veranstaltung oder Nichtteilnahme ohne Abmeldung berechnen wir den vollen Teilnahmebeitrag. Diese Stornobedingungen beziehen sich sowohl auf den Teilnahmebeitrag für die Veranstaltung als auch auf die anfallenden Kosten für Verpflegung und Unterkunft, sofern das HfF gegenüber dem Tagungshaus entsprechende Stornoverpflichtungen eingegangen ist. Diese Regelung gilt nicht bei Fortbildungen. Für Fortbildungen gilt eine Stornierungsfrist von 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.  
Das HfF und die Vertragspartner*in können jeweils den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen der Haus- bzw. Benutzungsordnung nach vorheriger Abmahnung
  • gemeinschaftswidrigem Verhalten wie Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und    Geruchsbelästigung sowie ungebührlichem Verhalten nach vorheriger Abmahnung
  • Ehrverletzungen z. B. Beleidigungen gegenüber der Kursleiter*in, Teilnehmer*innen oder Mitarbeiter*innen des HfF
  • Vor einer Abmahnung kann auch ein Ausschluss der Teilnehmer*in als milderes Mittel erfolgen. Hinsichtlich des    Vergütungsanspruches gilt Absatz 1 entsprechend.
  • Diskriminierungen anderer Menschen in jeglicher Form

Ein wichtiger Grund für die Teilnehmer*in liegt insbesondere vor bei:
Erkrankung der Teilnehmer*in vor Kursbeginn sowie eine Erkrankung während des Kurses, die dazu führt, dass die    Teilnehmer*in die weitere Teilnahme an dem Kurs nicht fortsetzen kann; dies ist durch die Teilnehmer*in    nachzuweisen.
Organisatorische Änderungen, die nach § 6 Abs. 2 der Teilnehmer*in unzumutbar sind; dies ist durch die Teilnehmer*in zu begründen und entsprechend nachzuweisen.


Es wird ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann ohne Angaben von Gründen in Schriftform (Mail) erfolgen. Genaueres zum Widerrufsrecht finden Sie hier.
 
§ 8 Urheberschutz  

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung des HfF nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Jede Teilnehmer*in an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lernzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.
 
§ 9 Datenschutz

Das HfF unterliegt den Regelungen des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche Deutschland (DSG-EKD) in der jeweils gültigen Fassung. Über die Erhebung von personenbezogenen Daten informiert das HfF im Rahmen der Datenschutzerklärung und der Information zum Datenschutz bei Kursanmeldungen.
 
§ 10 Haftung

Die Haftung des HfF ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, wenn das HfF schuldhaft Rechte der Vertragspartner*in oder der Teilnehmer*in verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten).
 
§ 11 Schlussbestimmungen 

Das Recht, gegen Ansprüche des HfF aus demselben Rechtsverhältnis aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom HfF anerkannt worden ist.(2)    Ansprüche gegen das HfF sind nicht abtretbar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Diese AGB treten mit Wirkung zum 15.6.2022 in Kraft. Alle früheren AGB verlieren damit ihre Gültigkeit.

 

 

Haus für Familien

Evangelische Familienbildung Aachen

Martin-Luther-Str. 16 |52062 Aachen
Tel: 0241-5152949
E-Mail: info@hausfuerfamilien-aachen.de

Öffnungszeiten der Verwaltung:

Mo – Do                    8:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch                    8:30 - 14:00 Uhr

Freitag                       8:30 - 15:00 Uhr

In den Schulferien:

Mo - Do    9:00 - 12:00 Uhr